Mit Inkrafttreten der aktuellen Stufe des EU-Gesetzes „AI Act“ müssen alle Unternehmen, die Künstliche Intelligenz entwickeln, betreiben oder nutzen, sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über die nötigen KI-Kenntnisse verfügen. Dazu zählen technisches Verständnis, rechtliche und ethische Grundlagen sowie ein Bewusstsein für Risiken. Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber – unabhängig von der Unternehmensgröße. Die Verpflichtung gilt bereits beim Einsatz von KI-gestützten Sprachmodellen, Übersetzungstools oder Designsoftware.
Das EU-Gesetz fordert, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden schulen, andernfalls drohen Strafen von bis zu 7 % des Jahresumsatzes oder maximal 35 Mio. Euro. Nur 20 % der Unternehmen haben bereits umfassende Ausbildungsmaßnahmen für ihre Teams etabliert. Die EU macht keine strikten Vorgaben zur Schulungsform – aber sie erwartet, dass Schulungen stattfinden und nachweisbar sind.
Aus diesem Grund veranstaltet IVAM eine praxisnahe 4-stündige Online-Kompaktschulung. Diese Schulung vermittelt gezielt die relevanten Inhalte, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und Ihr Unternehmen auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Am Ende der Schulung durchlaufen alle Teilnehmenden eine Wissensstanderhebung und erhalten ein Zertifikat als Nachweis.
Die Weiterbildung wird geleitet vom Juristen Dr. Sebastian Tegethoff , Senior Partner bei Fortmann Tegethoff Patent- & Rechtsanwälte, Experte für IP-Portfolios und rechtliche KI-Aspekte sowie Prof. Dr. Uwe Kleinkes, Professor für Technologiemarketing an der Hochschule Hamm-Lippstadt, Experte für KI-Anwendungen im Mittelstand.
Der Lerninhalt umfasst eine Einführung in den EU AI Act und dessen Bedeutung für Unternehmen sowie die Grundlagen der Künstlichen Intelligenz, einschließlich ihrer Funktionsweise und Anwendungsbereiche. Zudem werden rechtliche und ethische Aspekte wie Datenschutz, Haftung und Urheberrechte behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Rollenverständnis im AI Act, insbesondere der Unterscheidung zwischen Anbietern, Verwendern und Betreibern. Strategien zur Risikominimierung und Compliance werden ebenso thematisiert wie effektives Prompt-Engineering anhand praxisnaher Fallbeispiele. Abgerundet wird das Programm durch interaktive Diskussionen und Networking-Möglichkeiten mit anderen Teilnehmenden.
Um eine hohe Interaktivität und die Möglichkeit zu individuellen Fragen zu gewährleisten, ist die Teilnehmerzahl auf 25 Personen begrenzt. Anmeldungen sind noch möglich.
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