Mit Inkrafttreten der aktuellen Stufe des EU-Gesetzes „AI Act“ müssen alle Unternehmen, die Künstliche Intelligenz entwickeln, betreiben oder nutzen, sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über die nötigen KI-Kenntnisse verfügen. Dazu zählen technisches Verständnis, rechtliche und ethische Grundlagen sowie ein Bewusstsein für Risiken. Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber – unabhängig von der Unternehmensgröße. Die Verpflichtung gilt bereits beim Einsatz von KI-gestützten Sprachmodellen, Übersetzungstools oder Designsoftware.
Das EU-Gesetz fordert, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden schulen, andernfalls drohen Strafen von bis zu 7 % des Jahresumsatzes oder maximal 35 Mio. Euro.
Nur 20 % der Unternehmen haben bereits umfassende Ausbildungsmaßnahmen für ihre Teams etabliert. Gehört Ihr Unternehmen zu den restlichen 80 %, die jetzt dringend handeln müssen? Die EU macht keine strikten Vorgaben zur Schulungsform – aber sie erwartet, dass Schulungen stattfinden und nachweisbar sind.
Um Ihnen eine schnelle und effektive Lösung zu bieten, veranstaltet IVAM eine praxisnahe 4-stündige Online-Kompaktschulung. Diese Schulung vermittelt gezielt die relevanten Inhalte, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und Ihr Unternehmen auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Am Ende der Schulung durchlaufen alle Teilnehmenden eine Wissensstanderhebung und erhalten ein Zertifikat als Nachweis.
Die Weiterbildung wird geleitet vom Juristen Dr. Sebastian Tegethoff , Senior Partner bei Fortmann Tegethoff Patent- & Rechtsanwälte, Experte für IP-Portfolios und rechtliche KI-Aspekte sowie Prof. Dr. Uwe Kleinkes, Professor für Technologiemarketing an der Hochschule Hamm-Lippstadt, Experte für KI-Anwendungen im Mittelstand.
Nutzen Sie die Gelegenheit. Melden Sie sich jetzt an und sichern Sie sich Ihren Platz in der Schulung. Um eine hohe Interaktivität und die Möglichkeit zu individuellen Fragen zu gewährleisten, ist die Teilnehmerzahl auf 25 Personen begrenzt. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
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