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Die laufenden Normungsaktivitäten im Bereich der Mikrofluidik haben einen Hintergedanken: Die Verantwortlichen wollen die Markteinführungszeit verkürzen und die Qualität der mikrofluidischen Produkte erhöhen. Aus diesem Grund liegt der Schwerpunkt derzeit auf mikrofluidischen Verbindungen, Montage und Metrologie. Im Gespräch ist ein Standardanschluss für Ventile, Pumpen und andere mikrofluidische Komponenten, der das Problem der inkompatiblen Anschlusssysteme lösen soll.
Bei der nächsten digitalen Sitzung der IVAM Fachgruppe Mikrofluidik wollen wir daher das Thema „Standardisierung in der Mikrofluidik“ diskutieren. Das Treffen findet am Mittwoch, den 12. Oktober 2022, von 12:00 Uhr bis 13:30 Uhr digital statt.
Henne van Heeren, Enabling MNT, und Florestan Ogheard, CETIAT, werden stellvertretend für die Microfluidics Association (MFA) über „Standardisierung in der Mikrofluidik - Was kann die Mikrofluidik-Normung für Sie tun?“ reden. Darin spezifizieren sie Anforderungen für die nahtlose Integration mit anderen mikrofluidischen Komponenten und Systemen, um den Prozess der Entwicklung neuer mikrofluidischer Geräte (z. B. mikrofluidische Chips, Sensoren, Aktoren, Anschlüsse) zu vereinfachen.
Anschließend wird Jonas Boye, DIN, in seinem Vortrag über "Normungsaktivitäten auf dem Gebiet der Mikrofluidik" einen Überblick über laufende Projekte im ISO-Gremium "Microfluidic Devices", mögliche DIN-Projekte (Verweilzeitverteilung) und Vorteile sowie Voraussetzungen für die Mitarbeit in DIN- und ISO-Gremien geben.
Die Vorträge bieten eine Grundlage für Diskussionen zum Thema Standardisierung in der Mikrofluidik und geben die Basis für eine mögliche Zusammenarbeit der Fachgruppe Mikrofluidik mit der MFA und der DIN.
Im zweiten Teil des Treffens werden die weiteren Aktivitäten der Fachgruppe abgestimmt.
Teilnahme
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Für Verbandsmitglieder ist die Teilnahme an IVAM-Fachgruppentreffen kostenfrei. Nicht-Mitglieder dürfen dreimalig kostenpflichtig teilnehmen. In diesem Fall berechnen wir eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 € (zzgl. MwSt.), die auch bei Nicht-Teilnahme fällig wird. Selbstverständlich ist die Nennung eines Ersatzteilnehmers jederzeit und ohne zusätzliche Kosten möglich.
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